Gericht auswählen:


So funktioniert der Reisekostenrechner:

  1. Sie wählen das betreffende Gericht aus.
  2. Der Rechner ermittelt den am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks und die daraus resultierenden abrechenbaren Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt: 2 x km x 0,42 €.
  3. Sie können die ermittelten Fahrtkosten im Rahmen der Reisekostenerstattung (ggf. plus Abwesenheitsgeld und Auslagen) in Rechnung stellen.